So Bestimmen Sie, Wem Eine Nummer Gehört

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So Bestimmen Sie, Wem Eine Nummer Gehört
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Video: So Bestimmen Sie, Wem Eine Nummer Gehört

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Video: Wie finde ich heraus, wem eine Telefonnummer gehört? 2024, Juni
Anonim

Es kommt vor, dass Sie einen Unfall miterlebt haben oder selbst in einen Unfall geraten sind und der Fahrer vom Unfallort geflohen ist und Sie nur eine Autonummer haben. Den Besitzer können Sie bei der Verkehrspolizei ermitteln.

So bestimmen Sie, wem eine Nummer gehört
So bestimmen Sie, wem eine Nummer gehört

Anweisungen

Schritt 1

Es gibt viele Fälle, in denen es notwendig ist, Informationen über den Besitzer eines Autos herauszufinden. Sie sind zum Beispiel in einen Verkehrsunfall verwickelt und der Täter ist geflohen, oder das Auto, das Sie auf dem Automarkt gekauft haben, ist vermutlich als Diebstahl gelistet. Meistens stehen Ihnen nur die Marke des Autos und sein Kennzeichen zur Verfügung, aber diese Daten reichen aus.

Schritt 2

Wenn das Auto an einem Verkehrsunfall beteiligt und geflüchtet ist, Sie sich aber an die Nummer erinnern, verlassen Sie den Unfallort nicht, sondern rufen Sie die Verkehrspolizei und erstellen Sie eine Straftatanzeige, anhand derer der Besitzer und sein Auto wird auf die Fahndungsliste gesetzt. Alternativ wenden Sie sich an die zuständigen Behörden, um festzustellen, wem das Auto gehört, und geben Sie den Grund der Kontaktaufnahme sowohl mündlich als auch schriftlich an.

Schritt 3

Machen Sie eine Antragserklärung nach der Standardvorlage, die Ihnen bei der Verkehrspolizei angeboten wird, oder finden Sie sie eigenständig auf der offiziellen Website der Verkehrspolizei. Geben Sie in der Kopfzeile des Dokuments unbedingt die Position und den Nachnamen, den Vornamen, das Patronym des Beamten, bei dem Sie sich bewerben, sowie Ihre Daten an. Geben Sie im Haupttext des Antrags den Grund Ihrer Bewerbung sowie den verfolgten Zweck an. Aufgrund Ihres Antrags wird ein Deliktsbericht erstellt und die angegebene Fahrzeugnummer mit der Datenbank abgeglichen.

Schritt 4

Informationen, die die Daten des Halters des Autos offenlegen, können dem Bundessteueramt auf der Grundlage der "Verordnung über das Zusammenwirken von Dienststellen der Landesverkehrspolizei und Finanzbehörden bei der Übermittlung von Informationen über Fahrzeuge und Personen, auf denen sie sich befinden" erteilt werden eingetragen" vom 31.10.2008 N 948 / MM- 3-6 / 561. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

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