Die Verkehrsregeln verbieten es, das Auto eines anderen ohne eine schriftliche Vollmacht des Besitzers zu fahren. Am 1. August schickte die Staatsduma dem Premierminister der Russischen Föderation D. A. Medwedew einen Brief mit der Bitte, die Vollmacht für Autos aufzuheben.
Nach den aktuellen Regeln muss jeder Fahrer einen Fahrzeugschein, eine MTPL-Police und einen Führerschein besitzen. Gehört das Auto einem anderen Besitzer, muss auch eine Fahrerlaubnis des Besitzers vorliegen. Hat der Fahrer keine Vollmacht, wird das Auto auf einen Strafparkplatz geschickt. Nach Ansicht der Abgeordneten der Staatsduma ist die Vollmacht für das Auto lange Zeit nicht relevant, da sie in einfacher Schriftform verfasst und nicht durch ein Siegel beglaubigt ist, daher leicht zu fälschen ist. Diese Meinung wird von der Verkehrspolizei geteilt.
In einem Appell an den Premierminister mit der Bitte um Aufhebung der Vollmacht weisen die Abgeordneten darauf hin, dass die Vollmacht für die Fahrerlaubnis in den meisten Ländern der Welt nicht existiert. Es wurde als Mittel zur Diebstahlbekämpfung konzipiert, aber die Entwicklung der Kommunikation hat dazu geführt, dass der Verkehrspolizeiinspektor jederzeit die Möglichkeit hat, die erforderlichen Daten zum Auto und seinem Besitzer abzufragen. Die Berechtigung zum Autofahren wird nach Angaben der Abgeordneten durch einen Eintrag in die OSAGO-Police bestätigt. In dieser Situation hat die Existenz einer Vollmacht jede Bedeutung verloren und bereitet den Autofahrern nur unnötige Schwierigkeiten.
Dennoch hat die neue Initiative auch Gegner. Das Justizministerium ist dagegen: Das Ministerium ist der Ansicht, dass dieses Dokument die Grundlage dafür ist, den Fahrer, der den Unfall verursacht hat, vor Gericht zu stellen. Die Verkehrspolizei widerlegt diese Meinung und geht davon aus, dass in jedem Fall, mit oder ohne Vollmacht, der Fahrzeuglenker für den Unfall verantwortlich ist.
Trotz der offensichtlich dringenden Notwendigkeit, die Vollmacht zu widerrufen, sind noch nicht alle Nuancen berücksichtigt. Unklar ist beispielsweise, wer die Geldbuße zahlt, wenn der Verstoß durch den automatischen Fixierungskomplex bemerkt wird – in diesem Fall werden die Geldbußen auf den Namen des Autobesitzers ausgestellt. Nun muss der Besitzer des Autos beweisen, dass er nicht gefahren ist. Nun müssen die Abgeordneten der Staatsduma die Antwort des Ministerpräsidenten abwarten und im Falle einer positiven Entscheidung die notwendigen Gesetzesänderungen erarbeiten.