Jeder Autobesitzer ist jährlich mit der Notwendigkeit konfrontiert, eine obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung (OSAGO) abzuschließen. Was tun, wenn die Versicherung einen Rabatt für unfallfreies Fahren verweigert?
Das Bundesgesetz "Über OSAGO" sieht die Möglichkeit vor, beim Abschluss eines Versicherungsvertrages einen zusätzlichen Kürzungsfaktor Bonus-Malus (KBm) anzuwenden, der vom Vorhandensein oder Fehlen von Schäden in den vorangegangenen Versicherungszeiten abhängt. Für jedes Jahr unfallfreies Fahren wird also ein Rabatt von 5 % gewährt, wobei dieser Rabatt kumulativ ist. Im Jahr 2014 ist es möglich, den maximalen Rabatt anzuwenden, der bis zur Hälfte der Versicherungskosten spart, berechnet ohne Berücksichtigung des Rabatts.
In jüngster Zeit versuchen Versicherungsunternehmen aufgrund der hohen Unrentabilität der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung, der gerichtlichen Praxis bei der Eintreibung von Geldbußen und der verschärften Kontrolle durch den russischen Verband der Autoversicherer, keine Break-Even-Rabatte zu gewähren. In den meisten Fällen verweisen Versicherer auf fehlende Informationen zu Rabatten im automatisierten Informationssystem (AIS PCA). In der Tat, wenn früher die Agenten von Versicherungsunternehmen Rabatte "nach Worten" verwendet haben (es reichte aus, nur die vorherige OSAGO-Police zu zeigen), ist jetzt alles viel komplizierter.
AIS RSA ist seit relativ kurzer Zeit in Betrieb (ungefähr von Mitte 2012 - Anfang 2013) und viele Unternehmen laden fälschlicherweise Daten zur KBM-Klasse, zum Vorhandensein oder Fehlen von Unfällen in dieses System hoch. Sehr oft führen technische Fehler bei der Eingabe von Informationen in das System letztendlich dazu, dass der Autobesitzer zu viel bezahlen und für die Klasse 3 (Kbm = 1) versichern muss.
Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind, sollten Sie sich an das Unternehmen, bei dem Sie zuvor versichert waren, wenden und einen Versicherungsvertrag abschließen. Denken Sie daran, dass die Break-even-Rabatte ein Jahr nach dem Ende des Versicherungsvertrags gültig sind und die Kosten der OSAGO-Versicherung in allen Gesellschaften laut Gesetz gleich sind. Als Bestätigung des Rabatts können Sie sich an Ihre Versicherung wenden und im vorgeschriebenen Formular (Anlage 4 zum OSAGO-Reglement) Auskunft über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Schäden verlangen. Die angegebenen Informationen müssen Ihnen innerhalb von 5 Tagen ab Antragsdatum zur Verfügung gestellt werden.
Wenn das Unternehmen sich weigert, Sie zu versichern oder einen gesetzlichen Rabatt zu gewähren, sollten Sie eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, der PCA und dem Bundesdienst für Aufsichtsdienste erstellen, die auf einen Verstoß gegen die geltende gesetzliche Versicherungspflicht hinweisen.