Aufhebung Der Beförderungssteuer Bei Behinderung

Aufhebung Der Beförderungssteuer Bei Behinderung
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Video: Aufhebung Der Beförderungssteuer Bei Behinderung

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Video: Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderungen - Erklärvideo 2024, November
Anonim

Viele behinderte Menschen wissen, dass ein Auto bis zu 100 PS leistet. sie unterliegen nicht der Transportsteuer. Allerdings weiß nicht jeder, dass ein Auto mit mehr als 100 PS von der Kfz-Steuer befreit werden kann.

Aufhebung der Beförderungssteuer bei Behinderung
Aufhebung der Beförderungssteuer bei Behinderung

Laut Absätzen. 2 S. 2 Art.-Nr. 358 der Abgabenordnung der Russischen Föderation unterliegen nicht der Transportsteuer: Autos, die speziell für die Nutzung durch Menschen mit Behinderungen ausgestattet sind, sowie mit einer Motorleistung von bis zu 100 PS (bis zu 73, 55 kW), erhalten (gekauft)) durch die Sozialschutzbehörden nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren …

Viele (einschließlich einiger unserer Steuerbehörden) glauben, dass dieser Absatz nur Autos bis 100 PS betrifft. Tatsächlich ist dies nicht der Fall. Ein Auto bis 100 PS wird, wenn es für einen Behinderten ausgegeben wird, automatisch von der Kfz-Steuer abgezogen. Wenn das Auto mehr als 100 PS hat, ist die Situation etwas komplizierter. Dieses Auto muss speziell für die Nutzung durch Menschen mit Behinderungen ausgestattet sein (z. B. manuelle Steuerung), dann unterliegt es nicht der Beförderungssteuer.

Dazu benötigen Sie:

Sonderausstattung am Fahrzeug anbauen.

Wenden Sie sich an die Verkehrspolizei, holen Sie sich dort eine Überweisung zur Überprüfung dieser Ausrüstung. Diese Prüfung zeigt, ob die Ausrüstung für den jeweiligen Fall speziell ist und den Normen entspricht.

Nachdem Sie die Kontrolle bestanden haben, müssen Sie mit den erhaltenen Papieren zur Verkehrspolizei zurückkehren. Dort ist es notwendig, im Fahrzeugschein und in der Zulassungsbescheinigung (in Sonderzeichen) zu vermerken, dass das Auto mit einer speziellen Ausrüstung für Behinderte ausgestattet ist.

Jetzt müssen Sie alle Papiere (inkl. Schwerbehindertenausweis) sammeln und beim Finanzamt abgeben.

Beachten Sie, dass das Datum, an dem dort Sonderzeichen eingetragen wurden, im Fahrzeugschein und in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Ab dem Folgemonat sollte die Transportsteuer nicht mehr von Ihnen erhoben werden. Daher ist es ratsam, dies alles schnell zu tun.

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