Die Neulackierung eines Autos mit Farbänderung erfordert eine Registrierung bei der Verkehrspolizeibehörde. Dieses Verfahren umfasst die Antragstellung, die Zahlung der Gebühr, die Besichtigung des Fahrzeugs durch einen Prüfer und die Prüfung des Antrags. Nach Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung muss der Farbwechsel bei der Versicherung angemeldet werden.
Bei der Planung einer Neulackierung eines Autos kann der Autobesitzer entweder die Originalfarbe des Autos beibehalten oder gegen eine neue austauschen. Wenn Sie die Farbe des Autos speichern, ist eine Neulackierung bei der Verkehrspolizei nicht erforderlich, da die im Fahrzeugpass angegebene Farbe vollständig der tatsächlichen Farbe entspricht.
Bei einer Farbänderung ist der Fahrzeughalter verpflichtet, innerhalb von fünf Tagen bei der Verkehrspolizei eine Neulackierung zu beantragen. Die Registrierung erfolgt aufgrund eines Farbwechsels, daher ist vor der Neulackierung des Fahrzeugs keine Genehmigung durch die Verkehrspolizei erforderlich. Vor dem Lackieren können Sie das Werkstattpersonal bitten, einen kleinen Bereich der Karosserieoberfläche nicht mit einer geprägten Seriennummer zu überstreichen. Dies vereinfacht die Registrierung etwas, da es als zusätzlicher Nachweis der Legalität der Herkunft des Autos dient.
Merkmale der Registrierung des partiellen Farbwechsels
Ändert sich die Fahrzeugfarbe nicht vollständig oder werden Zeichnungen oder Werbung auf der Karosserieoberfläche angebracht, müssen diese Farbänderungen ebenfalls registriert werden. Der Gesetzgeber gibt nicht eindeutig den prozentualen Anteil der Fläche eines Autos an, dessen Farbänderung meldepflichtig ist, daher ist es ratsam, auch eine geringfügige Farbänderung bei der Verkehrspolizei anzumelden, damit Sie in Zukunft keine Probleme mit den Mitarbeitern dieses Dienstes haben.
Die Liste der für die Registrierung der Neulackierung erforderlichen Dokumente umfasst einen Reisepass und eine Fahrzeugzulassungsbescheinigung, eine OSAGO-Versicherungspolice und einen internen Zivilpass des Autobesitzers.
Die Reihenfolge des Registrierungsverfahrens
Wenn Sie sich an die Verkehrspolizeibehörde wenden, müssen Sie zunächst eine Erklärung auf einem speziellen Formular verfassen, woraufhin eine besondere Markierung darauf angebracht wird, dass das Fahrzeug nicht auf der Fahndungsliste steht.
Dann erhält der Autobesitzer die Bankverbindung, nach der er die Beratungsleistungen bezahlt, sowie die Kosten für das neue Zulassungsformular.
Der Inspektor der Verkehrspolizei inspiziert das Auto und überprüft die Konformität der in der Dokumentation angegebenen Karosserie- und Motornummern. Die Besichtigung muss am Tag der Anmeldung erfolgen, was bei der zeitlichen Planung des Besuchs zu berücksichtigen ist.
Alle ausgefüllten Dokumente und Zahlungsbelege werden an der Rezeption übergeben, danach erwartet der Autobesitzer das Ergebnis des Antrags. Die Dauer des Verfahrens hängt von der Besucherzahl ab und kann mehrere Stunden dauern.
Nachdem Sie die ausgefüllten Dokumente in Ihren Händen erhalten haben, müssen Sie sich so schnell wie möglich an die Zweigstelle der Versicherungsgesellschaft wenden, um die Versicherungspolice durch Eingabe aktualisierter Daten über die Farbe des Autos zu ersetzen.