Bei einem Versicherungsfall im Rahmen eines OSAGO-Vertrages ist der Fahrzeughalter verpflichtet, sich an die Versicherung zu wenden. Die Versicherung besichtigt das beschädigte Auto und berechnet die Versicherungsleistung auf Basis der Kosten für die Sanierung und der benötigten Materialien. Dies geschieht, wenn der von der Versicherungsgesellschaft im Rahmen des OSAGO-Vertrags zu zahlende Betrag nicht ausreicht, um das Auto zu reparieren
Wenn der von der Versicherung festgelegte Betrag deutlich niedriger ist als der für die Reparatur des Autos erforderliche Betrag, müssen Sie eine unabhängige Prüfung wiederholen. Vor Durchführung der Untersuchung ist der Versicherungsgesellschaft Ort und Zeitpunkt der Durchführung mitzuteilen. Nachdem Sie das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen mit einer Berechnung der Reparaturkosten und der dafür erforderlichen Materialien erhalten haben, müssen Sie einen Rechtsanspruch geltend machen. Dem Anspruch gegenüber der Versicherung sind folgende Unterlagen beizufügen: eine Kopie des Protokolls zum APN-Fall, eine Kopie des Beschlusses über den APN-Fall, eine Kopie der Veranlagungsanweisung, eine Kopie des Fahrzeugscheins, ein Bericht der Firma, die die Prüfung durchgeführt hat. Im Falle der Weigerung, die im vorprozessualen Anspruch festgelegten Voraussetzungen zu erfüllen oder keine Reaktion der Versicherungsgesellschaft erfolgt, können Sie vor Gericht einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen immateriellen und materiellen Schadens geltend machen.