Transitnummern werden dem Autobesitzer ausgestellt, wenn er sein Auto aus dem Fahrzeugregister gestrichen hat. Diese Nummern sind 20 Tage gültig. Wurde das Auto in dieser Zeit nicht bei der Verkehrspolizei gemeldet, müssen die Durchfahrtsnummern erneuert werden.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie die TRANSIT-Kennzeichen zum ersten Mal erhalten, denken Sie daran, dass diese für 5-20 Tage ausgestellt werden. Bitten Sie darum, nicht für 5-7 Tage ausgestellt zu werden, sondern für die maximale Gültigkeitsdauer der Transitnummern - 20 Tage. So haben Sie die Möglichkeit, ein wenig auf Nummer sicher zu gehen und, wenn möglich, ein paar Tage Reserve zu haben.
Schritt 2
Bereiten Sie die folgenden Dokumente vor: einen Antrag auf Verlängerung der Transitkennzeichen, Ihren Reisepass und den technischen Pass des Autos. Bitte beachten Sie, dass die Erneuerung von Transitkennzeichen ähnlich der Abmeldung eines Fahrzeugs ist.
Schritt 3
Einen Antrag mit dem Antrag auf Verlängerung von Transitnummern in beliebiger Form schreiben und den Grund für die Verlängerung angeben, zum Beispiel, dass für Ihr Fahrzeug noch kein Käufer gefunden wurde.
Schritt 4
Um den Prozess der Verlängerung von Transitkennzeichen zu starten, wenden Sie sich an die Verkehrspolizeibehörde der Stadt, in der sich das Fahrzeug mit Transitnummern gerade befindet. Es spielt keine Rolle, wo Sie wohnen und wo Sie registriert sind. Es ist möglich und notwendig, die Transitnummern genau am Standort Ihres Autos zu verlängern.
Schritt 5
Bringen Sie Ihr Auto zur Inspektion bei der Verkehrspolizei am Ort des tatsächlichen Standorts. Dort muss er von einem Verkehrspolizisten untersucht werden. Stellen Sie sicher, dass Ihr Auto zum Zeitpunkt der Überprüfung das Kennzeichen „TRANSIT.
Schritt 6
Nachdem Sie das Auto auf dem Gelände abgestellt haben und die oben genannten Dokumente in Händen halten, gehen Sie zu dem Beamten der Verkehrspolizei, der für die Registrierung von Fahrzeugen in dieser Region zuständig ist und über die Verlängerung der Transitkennzeichen entscheiden kann. Gemäß Ziffer 33.3 der AMTS-Registrierungsordnung kann dies der staatliche Oberinspektor für Straßenverkehrssicherheit in einem bestimmten Gebiet, einer Stadt oder einem Bezirk oder sein Stellvertreter sowie der Leiter der Registrierungsabteilung oder sein Stellvertreter sein.