Für das Fahren ohne Führerschein sieht die aktuelle Gesetzgebung Sanktionen in Form einer Geldstrafe vor. Unter bestimmten Voraussetzungen können als alternative Bestrafung Administrativhaft oder Zwangsarbeit dienen.
Das Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit, für die die Haftung in Artikel 12.7 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der RF vorgesehen ist. Es ist zu beachten, dass diese Straftat durch ein hohes Maß an öffentlicher Gefahr gekennzeichnet ist, da ein solcher Fahrer die Gesundheit und das Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer schädigen kann. Aus diesem Grund ist die Haupthaftungsart eine erhebliche Geldstrafe, deren Höhe zwischen fünf und fünfzehntausend Rubel variiert. Eine solche Bestrafung wird nur folgen, wenn eine Person einfach ein Fahrzeug ohne Führerschein fährt, den sie vorher nicht hatte.
Wofür wird die erhöhte Verantwortung festgelegt?
Strengere Sanktionen drohen einem Fahrer, wenn er ein Auto ohne Führerschein fährt, der ihm zuvor entzogen wurde. In der Regel erfolgt die Entziehung des Rechts zum Führen eines Fahrzeugs aufgrund der Begehung schwerwiegender Verstöße. Daher ist der Versuch, ohne den entsprechenden Führerschein weiterzufahren, ein schwerwiegenderes Vergehen, die Wahrscheinlichkeit, dass jemand durch eine solche Person verletzt wird, steigt um ein Vielfaches. Aus diesem Grund wurde die Haftungssumme für solche Fahrer auf eine Geldstrafe von dreißigtausend Rubel erhöht, ohne dass eine Reduzierung möglich wäre. Darüber hinaus kann in diesem Fall als alternative Strafe die Verwaltungshaft eingesetzt werden, deren Dauer bis zu fünfzehn Tage betragen kann. Als dritte mögliche Alternative schließlich kann die Verwaltungsbehörde eine Sanktion in Form von Arbeitspflichten verhängen, deren Frist auf 100-200 Stunden festgelegt wird.
Wer kann sonst für diesen Verstoß verantwortlich gemacht werden?
Entgegen der landläufigen Meinung kann für das Fahren ohne Führerschein nicht nur der Fahrer selbst haftbar gemacht werden, sondern auch derjenige, der ihm die Kontrolle über das Auto gegeben hat, da er nicht über den entsprechenden Führerschein verfügt. Unabhängig von den Gründen für das Fehlen des Führerscheins (Entzug der Fahrerlaubnis oder das einfache Fehlen eines Dokuments) wird die Person, die das Auto übergeben hat, verwaltungsrechtlich in Form von Geldstrafen in fester Höhe (30.000 Rubel.) bestraft). In den einschlägigen verwaltungsrechtlichen Normen ist ausdrücklich festgelegt, dass die genannten Verantwortlichkeitsmaßnahmen nicht für Fahrausbildungsfälle gelten.