Hat Ein Krankenwagen Das Recht, Gegen Die Verkehrsregeln Zu Verstoßen?

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Hat Ein Krankenwagen Das Recht, Gegen Die Verkehrsregeln Zu Verstoßen?
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Video: Rettungswagen im Test-Einsatz: Das Rote Kreuz im Fahrtraining | Schwaben u0026 Altbayern | BR 2024, September
Anonim

Verkehrsregeln gelten für jeden Teilnehmer, egal ob Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer. Aber auch die Regeln sehen eine Reihe von Ausnahmen für bestimmte Notfälle vor.

Hat ein Krankenwagen das Recht, gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen?
Hat ein Krankenwagen das Recht, gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen?

Die Straßenverkehrsordnung sieht eine Reihe von Ausnahmen vor, die für Fahrer von Sonderfahrzeugen gelten.

Möglichkeit, von den Regeln für "Krankenwagen" abzuweichen

Krankenwagen gehören zur Kategorie der Fahrzeuge, deren Fahrer das Recht haben, spezielle Signale zu verwenden, die ihnen beim Fahren auf der Straße einen Vorteil verschaffen. Diese Möglichkeit ist in § 3 der aktuellen Straßenverkehrsordnung vorgesehen.

Gleichzeitig muss der Krankenwagenfahrer jedoch, um sich einen Vorteil auf der Straße zu verschaffen, sein vorhandenes blaues Blinklicht und ein Tonsignal einschalten, das im Volksmund oft als Sirene bezeichnet wird. In diesem Fall hat der Fahrer das Recht, die Verkehrsregeln zu missachten.

Gleichzeitig gibt es auch in einer solchen Situation eine Reihe von Einschränkungen für den Krankenwagenfahrer. Erstens sollte der Einsatz von Sondersignalen und die Abweichung von den geltenden Verkehrsregeln natürlich dringend erforderlich sein, beispielsweise wenn ein Auto es eilig hat, einen schwerkranken Patienten zu rufen. Zweitens kann der Fahrer nur dann von den Regeln abweichen, wenn er zuvor dafür gesorgt hat, dass andere Verkehrsteilnehmer ihm ausweichen und er keinen Notfall schafft. Schließlich sind auch für einen Krankenwagen mit Blitzlicht und eingeschaltetem Tonsignal einige Vorschriften der Regeln, zum Beispiel die Signale des Verkehrslotsen, zwingend einzuhalten.

Pflichten des Fahrers beim Erscheinen eines Krankenwagens

Bemerken die Fahrer von gewöhnlichen Fahrzeugen auf der Straße einen eiligen Krankenwagen, der ihre Absichten mit den beigefügten Sonderzeichen anzeigt, sollten sie sich an § 3 Abs. 2 StVO orientieren. Dieser Abschnitt der Regeln weist sie insbesondere an, einer sich nähernden Rettungswagenbesatzung Vorrang zu geben, um sicherzustellen, dass sie sich auf der gewählten Flugbahn frei bewegen kann.

Darüber hinaus weist Absatz 3 dieses Abschnitts den Fahrer an, vorsichtig zu sein, wenn er sich einem Krankenwagen nähert, der mit Blinklicht und eingeschalteter Sirene auf der Straße steht. In dieser Situation muss der Fahrer eines gewöhnlichen Fahrzeugs verlangsamen, damit er, wenn der Krankenwagen in Bewegung setzt, ihm sofort den Weg freimachen oder anhalten kann.

So wird dem Krankenwagen in einigen Fällen tatsächlich das Recht eingeräumt, die Anforderungen der Verkehrsregeln rechtlich zu verletzen. Und Fahrer, die ihr ausweichen müssen, sollten daran denken, dass die Crew es eilig hat, den Verletzten zu helfen.

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