Die Garagengenossenschaft ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss von Bürgern. Dies ist eine der Arten von Verbrauchergenossenschaften, die es recht einfach macht, das Problem der Lagerung von Privatautos zu lösen.
Die Garagenbaugenossenschaft (GSK) ist eine juristische Organisation, deren Zweck es ist, auf Beiträgen von Bürgern - Mitgliedern der Genossenschaft - einen Garagenkomplex zu bauen. Es gibt kein gesondertes Gesetz, das die Tätigkeit der GSK regeln würde, jedoch einige Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches (z vom 26.05.1988)
Die Investitionsquelle für den Bau des Garagenkomplexes sind die Einlagen der Gesellschafter. Der Genossenschaft können nicht weniger als drei Mitglieder angehören. Entscheidungen über die Aktivitäten der Organisation werden auf einer Hauptversammlung getroffen, und jeder Aktionär hat das gleiche Recht, jede Entscheidung zu treffen. Wie können wir uns nicht an den berühmten Film von Eldar Ryazanov "Garage" erinnern, nachdem man ihn gesehen hat, kann man verstehen, was eine Garagenkooperative ist.
Nach Abschluss der Bauarbeiten und Inbetriebnahme der Garagen wird der Garagenkomplex im gemeinsamen Miteigentum stehen, die darin befindlichen Pkw-Stellplätze werden jedoch nur den Mitgliedern von GSK gehören, die die Anteilsbeiträge vollständig bezahlt haben. Die Garagengenossenschaft ist verpflichtet, das in ihrer Bilanz ausgewiesene Grundstück zu versteuern, bis alle Garagen Eigentum der Genossenschaftsmitglieder werden, danach zahlen die Eigentümer die Steuer.
Eine Garagenbaugenossenschaft hat das Recht, unternehmerisch tätig zu werden, zum Beispiel kostenlose Garagen zu vermieten, Autoreparaturen anzubieten. Die Einnahmen aus dieser Tätigkeit werden unter den Aktionären von GSK verteilt (Artikel 5, Artikel 116 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation).
Nach Abschluss des Garagenbaus und vollständiger Zahlung der Gesellschaftsanteile durch alle Genossenschafter muss die Garagengenossenschaft in eine Konsumgenossenschaft zum gemeinsamen Betrieb öffentlicher Einrichtungen umgewandelt oder liquidiert werden.