Das Verfahren zur Zulassung von Fahrzeugen ist in der Verordnung des Innenministeriums unter Nummer 59 und in der Fassung vom 26. März 2005 unter Nummer 208 festgelegt. Die Artikel 22 und 23 der Verordnung 59 erläutern das Zulassungsverfahren im Detail. Jedes Fahrzeug kann zugelassen werden, wenn es eine Liste von Dokumenten gibt, die im Gesetz und am Ort der dauerhaften oder vorübergehenden Zulassung des Eigentümers festgelegt sind. In besonderen Fällen kann das Auto ohne Registrierung zugelassen werden, diese Situation kann jedoch nur durch den Leiter der regionalen Verkehrspolizeidirektion bei persönlicher Kontaktaufnahme gelöst werden.
Es ist notwendig
- - Ihr Pass;
- - Dokumente für das Auto;
- - Auflösung des Leiters der regionalen Verkehrspolizei, wenn Sie keine Registrierung haben.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie in einem Ort registriert sind, aber in einem anderen wohnen und ein Auto gekauft haben, stellen Sie eine vorübergehende Registrierung aus. Darüber hinaus dürfen Sie laut Gesetz nicht länger als 90 Tage in einer Siedlung ohne vorübergehende Registrierung leben (Erlass der Regierung der Russischen Föderation 713). Auch wenn Sie sich mit dem Leiter der Landesverkehrspolizeibehörde abstimmen und das Auto ohne Zulassung anmelden können, werden Sie in naher Zukunft gezwungen, es auszustellen. Sie können sich nach Absprache mit dem Wohnungseigentümer am Wohnort vorübergehend anmelden oder sich bei Freunden anmelden. Da bei Vorliegen einer befristeten Registrierung keine Wohnrechte entstehen und die Registrierung nach Ablauf der im Antrag angegebenen Frist automatisch erlischt, ist die Registrierung nicht schwierig.
Schritt 2
Wenn Sie eine vorübergehende Zulassung haben, können Sie Ihr Auto anmelden, wenn Sie im Hohen Norden oder in vergleichbaren Gebieten leben oder arbeiten, auf einer langen Geschäftsreise sind, Militärdienst leisten, an Hochschulen studieren oder auf Langstreckenschiffen arbeiten. In allen Fällen ist eine Entscheidung des Leiters der Verkehrspolizei oder seiner Stellvertreter erforderlich.
Schritt 3
Sie benötigen außerdem einen Antrag auf einem Standardformular, das Ihnen von der Verkehrspolizei ausgehändigt wird, Ihren Reisepass, Quittungen für die Zahlung aller Zahlungen, die auch an die Verkehrspolizei ausgestellt werden, einen Fahrzeugpass, eine OSAGO-Police, Kennzeichen, für ein Auto, einen Kaufvertrag, Erbschein, Schenkungsvertrag, Zollpapiere, wenn das Auto aus dem Ausland mitgebracht wird.
Schritt 4
Der Verkehrspolizeiinspektor wird Ihr Auto inspizieren und die Motornummer überprüfen. Innerhalb eines Tages wird Ihr Auto zugelassen und Sie erhalten Nummernschilder. Wenn Sie am Aufenthaltsort eine befristete Zulassung haben oder keine Zulassung haben und das Auto durch persönliche Entscheidung des Leiters der regionalen Verkehrspolizei aktenkundig machen, sind die Kennzeichen gelb. Bei einer dauerhaften Registrierung in diesem Ort müssen Sie sich erneut an die Verkehrspolizei wenden, um die Nummern zu ersetzen.