Auch ein sehr akkurater Fahrer mit langjähriger Erfahrung ist nicht vor Unfällen gefeit. Einer der obligatorischen Punkte ist in diesem Fall die Meldung an die Versicherung. Muss der Unfallverursacher dies tun?
Der rechtliche Rahmen
Die Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft ist eine Pflicht, die in der geltenden Gesetzgebung verankert ist, und keine gewöhnliche Geste der zivilrechtlichen Verantwortung und des guten Willens der Person, die einen Unfall verursacht hat.
Versicherungsnehmer, d. h. die eine Versicherung abgeschlossen haben, haben den Eintritt von Versicherungsfällen in den im Versicherungsvertrag vorgesehenen Bedingungen und auf die Art und Weise ihrer Versicherungsgesellschaft anzuzeigen. Die Anforderungen des Schuldigen sind insbesondere in folgenden gesetzlichen Regelungen verankert:
- Gesetz über OSAGO, 11. Artikel.
- Bürgerliches Gesetzbuch Russlands, Absatz 1 des Artikels 961.
- FZ-40, Artikel 11.
Was der Unfallverursacher tun soll
Bei einem Unfall muss sich der Verursacher zunächst an den Vertreter der Versicherungsgesellschaft wenden und ihn über den Unfall informieren. Gleichzeitig muss geklärt werden, wer genau der Schuldige und Geschädigte des Unfalls ist. Es ist auch wichtig, die folgenden Informationen zu klären:
- Zeit und Ort des Unfalls.
- Die Anzahl der am Unfall beteiligten Fahrzeuge.
- Baujahr, Marke und Nummer jedes Fahrzeugs.
- Die Anzahl der Opfer oder Opfer sowie der Schweregrad.
Danach sollte der Täter gemäß den Anweisungen seines Versicherungsvertreters handeln. Er ist darüber hinaus befugt, zu entscheiden, dass ein Versicherungsbeauftragter oder ein anderer Mitarbeiter des Versicherungsunternehmens zum Unfallort kommt, der den Unfall dokumentieren kann.
Methoden zur Benachrichtigung des Vereinigten Königreichs
Die schnellste und korrekteste Möglichkeit, die Versicherungsgesellschaft zu benachrichtigen, besteht darin, die Kontakttelefonnummer anzurufen. In einigen Fällen kann die Versicherungsgesellschaft betrügen und sagen, dass der Versicherte zu spät oder gar nicht angerufen hat. Sie sollten dies und die Position des Mitarbeiters, der bei diesem Unfall beraten wird, aufschreiben. Bei großen Versicherungen darf man darüber nicht nachdenken, da es eine Aufzeichnung von Anrufen und Telefongesprächen gibt.
Eine andere Möglichkeit, die Versicherungsgesellschaft zu benachrichtigen, besteht darin, sie per Post zu kontaktieren. In diesem Fall ist eine Erklärung in entsprechender Form in zweifacher Ausfertigung zu erstellen. Das Schreiben muss beglaubigt und mit obligatorischer Avisierung versandt werden. Sie können Ihre Krankenkasse auch faxen. Alle diese Methoden sind legal.
Eine andere Möglichkeit, Dokumente für Versicherungszahlungen zu übermitteln, besteht darin, sie alle durch einen Vertreter zu übermitteln. Voraussetzung ist, dass der Vertreter eine entsprechende Vollmacht bei sich hat.
Fazit
Auch wenn nach der aktuellen Police nur der Geschädigte Versicherungsleistungen erhalten kann, müssen beide Unfallbeteiligten ihre Versicherungen benachrichtigen.