Sehr oft stehen die Menschen beim Import nach Russland vor dem Problem der Zollabfertigung von Autos. Viele Agenturen, die ihre Hilfe anbieten, argumentieren, dass es für viele nicht möglich ist, den Papierkram selbst herauszufinden.
Anleitung
Schritt 1
Benachrichtigen Sie den Zoll im Voraus schriftlich über den Wunsch, das Auto zu importieren, dieser wird wiederum eine Kaution verlangen, um Vertrauen in Ihr Handeln zu haben.
Schritt 2
Zahlen Sie eine Anzahlung auf das Konto der Moskauer Autotransport-Zollpost (MATP) oder auf das Konto der Moskauer Regionalen Motortransport-Zollpost (MOATP). Die Gelder, die Sie als Pfand hinterlassen, werden anschließend bei der Gesamtzahlung berücksichtigt von Zollzahlungen. Der Gesamtbetrag hängt vom Auto selbst ab, das Sie ins Land bringen werden. Beispielsweise beträgt der Einfuhrzahlungssatz für LKW und Motorräder 1000 Euro. Sollten Sie sich dennoch entscheiden, das Auto nicht zu importieren, können Sie in einem schriftlichen Antrag eine Kaution zurückfordern, die Ihnen innerhalb von 3 Jahren zurückerstattet wird.
Schritt 3
Bringen Sie das Auto vor der Zollabfertigung nach Russland. Der Beginn der Registrierung selbst beginnt mit der Ankunft des Fahrzeugs an der Zollstelle. Autoimport wird erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Zollgebühren zahlen; das Auto identifizieren; eine Kontrollbescheinigung über die Auslieferung des Fahrzeugs vorlegen.
Schritt 4
Liefern Sie das Auto an MOATP oder MATP. Dazu müssen Sie sich vorher bei der Post einfinden und sich anstellen. Am vereinbarten Tag sollten Sie bereits mit dem Auto bei der Post erscheinen und eine Benachrichtigung abgeben, dass das Auto angekommen ist.
Schritt 5
Stellen Sie das Auto in ein Zwischenlager und schließen Sie eine Vereinbarung mit ihm ab. Lassen Sie Ihr Fahrzeug von einem Zollinspektor untersuchen, um die notwendigen Angaben wie Baujahr, Zollwert etc. Führen Sie ggf. eine Begutachtung des Fahrzeugs durch. Dies ist ein wichtiger Zollabfertigungspunkt. Beim Import eines Nicht-Neuwagens wird das Herstellungsdatum bestimmt. andernfalls stellt die Zollwertermittlung des Fahrzeugs die Grundlage der Zollkontrolle dar. Die Verzollung des Fahrzeugs endet nach Zahlung aller Zollzahlungen mit der Ausstellung von UHTS und PTS.